ISA Informationssysteme GmbH – im folgenden Lizenzgeber genannt – hat alle Eigentums-, Urheber- und vergleichbaren Rechte an dem Softwareprogramm, das als „ISA Dialog Manager“ bekannt ist.
Der Lizenznehmer plant die vom Lizenzgeber gelieferten Programme oder Programmmodule zu testen, um die Funktionalität des ISA Dialog Managers kennenzulernen. Hierzu soll der Lizenznehmer autorisiert werden, die vom Lizenzgeber gelieferten Programme auf bestimmter Hardware eingeschränkt zu nutzen.
Aus diesen Gründen vereinbaren der Lizenznehmer und der Lizenzgeber folgendes:
Definitionen
Programm
Der im vorliegendem Vertrag verwendete Begriff „Programm“ bedeutet das Softwareprogramm, das als „ISA Dialog Manager“ bekannt ist, oder jedes davon trennbare Programmmodul, welches der Lizenzgeber entwickelt hat und lizenziert.
Wenn in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, umfasst der Begriff „Programm“ auch das Laufzeitprogramm sowie zum Programm gehörende Dokumentationen.
Laufzeitprogramm
Der im vorliegendem Vertrag verwendete Begriff „Laufzeitprogramm“ bezeichnet die ISA Dialog Manager Laufzeitbibliothek in Binärform, die eingebunden in die Anwendungssoftware ein ablauffähiges Programm mit grafischer Benutzeroberfläche ergibt.
Anwendungsprogramm und Anwendungspaket
„Anwendungsprogramm“ bedeutet die werterhöhte Anwendungssoftware, die der Lizenznehmer entwickelt. Die entstehende Software, die aus dem Anwendungsprogramm und dem darin eingebetteten Laufzeitprogramm besteht, wird „Anwendungspaket“ genannt.
Konfiguration
„Konfiguration“ bedeutet die beim Download ausgewählte Kombination aus Hardware, Betriebssystem und Toolkit, auf welcher der Lizenznehmer berechtigt ist, das Programm zu nutzen.
Lizenzgebühren
Die Lizenzgebühren richten sich nach der Laufzeit des Vertrags, der Anzahl der Benutzer, der Art der Nutzungsrechte und der Konfiguration. Der Lizenzgeber berechnet die Lizenzgebühren nach der jeweils gültigen Lizenzgeber-Preisliste.
Lizenzbedingungen
Testlizenz
Der Lizenzgeber erteilt dem Lizenznehmer hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare sowie zeitlich beschränkte Lizenz zum Test des Programms in Maschinencodeform auf der beim Download spezifizierten Konfiguration. Der Lizenznehmer kann diese Testlizenz nur zu Testzwecken verwenden. Die Entwicklung von lauffähigen Anwendungsprogrammen und Anwendungspaketen, wird ausgeschlossen.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Dekompilierung der Programme durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
Der Lizenznehmer ist nicht befugt, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch den Lizenzgeber die ihm eingeräumten Nutzungsrechte zu übertragen, abzutreten oder als Unterlizenz weiterzugeben.
Mit diesem Vertrag erwirbt der Lizenznehmer ausschließlich Nutzungsrechte an den Programmen für die Dauer der Gültigkeit dieses Vertrags. Der Lizenzgeber bleibt jederzeit alleiniger Eigentümer der gelieferten Programme.
Urheberrechte
Alle dem Lizenznehmer gemäß diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Exemplare des Programms, des Laufzeitprogramms und der zugehörigen Dokumentation dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch den Lizenzgeber nicht vervielfältigt werden.
Garantie, Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
Der Lizenzgeber garantiert dem Lizenznehmer, dass er, der Lizenzgeber, das Recht und die Vollmacht hat, die in diesem Vertrag enthaltenen Vereinbarungen abzuschließen.
Sollten die Lizenzprogramme andere Rechte verletzen, so ist der Lizenzgeber berechtigt, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten die Programme so zu ändern, dass diese Rechte nicht mehr verletzt werden, oder für den Lizenznehmer eine Lizenz zur Weiterverwendung der Programme zu besorgen.
Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Haftung und Gewährleistung für sogenannte Testlizenzen und Preproduktionsreleases von Programmen (Alpha- oder Betareleases), die auf Wunsch des Lizenznehmers ausgeliefert oder zu Testzwecken zur Verfügung gestellt werden.
Die Zusicherung von Eigenschaften des Programms durch den Lizenzgeber bedarf immer der Schriftform.
Laufzeit und Vertragsbeendigung
Laufzeit
Die Laufzeit des Vertrags beträgt 60 Tage ab dem Download des Programms, sofern Lizenznehmer und Lizenzgeber nicht einvernehmlich eine andere Laufzeit vereinbart haben.
Vertragsbeendigung
Dieser Vertrag kann vom Lizenznehmer gekündigt werden. Der Lizenzgeber kann diesen Vertrag oder eine hierunter fallende Lizenz kündigen, falls der Lizenznehmer die Vertragsbestimmungen verletzt und auf eine entsprechende schriftliche Mahnung nicht innerhalb von 10 Tagen die Vertragsverletzung abstellt.
Läuft der Vertrag oder eine zu diesem Vertrag gehörende Lizenz aus bzw. wird sie gekündigt, so verpflichtet sich der Lizenznehmer, die Nutzung aller unter diese Lizenz fallenden Programme zu beenden. Es erlöschen alle mit diesem Vertrag verliehenen Rechte.
Bei Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, hat der Lizenznehmer alle der Lizenz unterliegenden Komponenten des Programms zu löschen.
Technischer Service
Falls der Lizenzgeber auf Wunsch des Lizenznehmers technischen Service leistet, so beziehen sich die Bedingungen dieses Vertrags auch auf diese Serviceleistungen und auf jede dem Lizenznehmer dadurch zugänglich gemachte Veränderung oder Information der Programme, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Bestellung und Lieferumfang
Der Abruf einer Lizenz erfolgt durch das Herunterladen des Programms von der Website des Lizenzgebers.
Die Lieferung des Programms durch den Lizenzgeber an den Lizenznehmer erfolgt durch elektronische Übertragung der Programmdateien über das Internet. Der Lizenznehmer nimmt die Installation des Programms selbst vor.
Zahlungsbedingungen
Die in diesem Vertrag vereinbarte Testlizenz ist kostenlos. Der Lizenznehmer verpflichtet sich jedoch, zusätzlich in Anspruch genommene Supportleistungen (wie Software-Bereitstellung, Installation, Dokumentation, Schulung und Hotline) zu bezahlen.
Alle in diesem Vertrag oder in der Preisliste erwähnten Gebühren sind Nettopreise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Gebühren sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu zahlen. Wird dieser Termin überschritten, so werden für die überfällige Zeit zusätzliche Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Der Lizenzgeber wird dem Lizenznehmer in diesem Falle auch alle weiteren dadurch entstehenden Kosten (einschließlich eventuell anfallender Verwaltungs-, Anwalts- und Gerichtskosten) in Rechnung stellen.
Allgemeine Bestimmungen
Geheimhaltungspflicht
Durch in Kraft treten dieses Vertrags können beide Vertragspartner Zugang zu vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners bekommen. Alle diese Informationen müssen deutlich als vertraulich gekennzeichnet sein und werden im folgenden als „vertrauliche Informationen“ bezeichnet.
Beide Vertragspartner vereinbaren, dass sie für die Dauer dieses Vertrags sowie für einen Zeitraum von zwei Jahren nach dessen Ablauf alle vertraulichen Informationen des Vertragspartners keinem Dritten zugänglich machen werden. Beide Seiten verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrags zu verwenden, und darauf zu achten, daß sie an keine andere Person oder die Öffentlichkeit weitergegeben werden.
Recht und Gerichtsstand
Über diesen Vertrag sind die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist Stuttgart, der Sitz des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber ist daneben berechtigt Ansprüche bei dem für den Sitz des Lizenznehmers zuständigen Gericht geltend zu machen.
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen unverändert in Kraft. Die unwirksame Bestimmung wird von einer wirksamen ersetzt, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen möglichst gleich kommt. Wird eine der Bestimmungen dieses Vertrags von einem Vertragspartner gebrochen, so bleiben die übrigen Bestimmungen unverändert in Kraft.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Zusagen durch Vertreter des Lizenzgebers binden den Lizenzgeber nur, wenn sie schriftlich durch die Geschäftsführung oder eine bevollmächtigte Person des Lizenzgebers bestätigt werden.
Gültigkeit vorheriger Vereinbarungen
Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen zwischen den Parteien und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, was die Programme und Lizenzen betrifft, die hier erörtert sind.